Brexit-Folgen – Nachfrage für ISPM 15-standardisierte EPAL-Paletten steigt deutlich an


Wenige Wochen nach dem Ablauf der Übergangsfrist zur Regelung des Brexit sind deutliche Auswirkungen auf den Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU spürbar. Während inzwischen lange Lkw-Staus an der Zufahrt zum Eurotunnel zur Tagesordnung gehören und die Hafenbehörden bei der Umsetzung der neuen Zollvorschriften stark überlastet scheinen, steigt der Bedarf an ISPM 15-standardisierten Holzpaletten rapide an.

Seit Jahresbeginn müssen Transportmittel aus Holz ohne Ausnahme dem ISPM 15-Standard entsprechen. Heimische Wälder und Ökosysteme sollen durch die bereits seit 2002 bestehende Vorschrift der International Plant Protection Convention (IPPC) besser geschützt werden.

Bei der Umstellung tun sich jedoch diejenigen Prozessbeteiligten schwer, die bislang noch kein IPPC-behandelten Holzladungsträger eingesetzt haben. Die Folge daraus: Versorgungsketten werden unterbrochen, da nicht ausreichend ISPM 15-Standard Paletten eingekauft worden sind. Die daraus resultierenden Verzögerungen im Warenhandel führen zu einer zunehmenden Verunsicherung bei den Unternehmen. Es kommt zu Lieferengpässen und Regale bleiben teilweise leer.

„Unsere Mitgliedsbetriebe erhalten vermehrt Anfragen nach ISPM 15 behandelten Holzladungsträgern für den Warenhandel zwischen Großbritannien und der EU.“ so Suzane Giurlando, Geschäftsführerin von EPAL Deutschland, dem deutschen Nationalkomitee der European Pallet Association (EPAL). „Weil EPAL-Ladungsträger aber bereits seit 2010 nach dem ISPM 15-Standard hergestellt werden, sind unsere Produzenten und Reparateure bestens auf die steigende Nachfrage vorbereitet und können in den allermeisten Fällen helfen.“

Tatsächlich setzt EPAL seit 2010 strikt auf die Einhaltung der ISPM 15-Standards. EPAL-Holzpaletten sind entsprechend auch nach dem Brexit ohne Bedenken für Warentransporte zwischen Großbritannien und der EU geeignet. EPAL-Paletten sind mit dem IPPC-Zeichen, dem Behandlungskürzel HT (Heat Treatment) und der Nummer der zuständigen Pflanzenschutzbehörde gekennzeichnet und können schnell und unbürokratisch durch die zuständigen Zollmitarbeiter geprüft und freigegeben werden.