EPAL-Ladungsträger bleiben auch nach dem Brexit das Rückgrat für Warentransporte von und nach UK
Bereits im Juli 2020 hat das Vereinigte Königreich neue Bestimmungen zum Im- und Export von Waren nach dem Brexit veröffentlicht. Dabei wurde für alle Holzverpackungen und Transportmittel aus Holz festgeschrieben, dass sie die Anforderungen des ISPM 15 erfüllen müssen.
ISPM 15 steht für Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr. Im Jahre 2002 hatte sich die IPPC (International Plant Protection Convention), eine Unterorganisation der FAO (Food and Agricultural Organization der UN) auf pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen zum Schutz heimischer Wälder vor Schädlingen und zur Harmonisierung der nationalen Einfuhrvorschriften verständigt. Seit 2009 gibt es eine überarbeitete Version des ISPM 15.
Bereits seit 2010 sind alle EPAL-lizenzierten Hersteller und Reparaturbetriebe zur Einhaltung des ISPM 15 Standards verpflichtet. Im technischen Regelwerk der European PalletAssociation e.V. (EPAL) ist die Behandlung gemäß den Vorschriften festgelegt. Alle EPAL-Paletten werden in Trockenkammern hitzebehandelt (Heat Treatment) und für mindestens 30 Minuten auf eine Kerntemperatur von 56°C erwärmt. Durch den Mittelklotzeinbrand mit dem IPPC-Zeichen, dem Kürzel HT für Heat Treatment und der Nummer der zuständigen Pflanzenschutzbehörde kann der ISPM 15 Standard eindeutig identifiziert werden.
„Der Brexit stellt die gesamte Logistik- und Verpackungsbranche vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass EPALLadungsträger weiterhin das Rückgrat der internationalen Supply Chains bilden können. Die Ladungsträger aller EPAL-Lizenznehmer sind schon lange Brexit-Approved und können bedenkenlos im Im- und Export zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union eingesetzt werden“, so Suzane Giurlando, Geschäftsführerin von EPAL Deutschland.
Hintergrund: Das Dokument des britischen Governments mit dem Titel „Die Grenze zur Europäischen Union - Import und Export von Waren“ umfasst einen 3-Stufen-Plan, der den Im- und Export zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union regelt. Im Rahmen des Austrittsabkommens zum Brexit wurde ein Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen, wodurch sich die zollrechtlichen Standards bis Ende 2020 nicht ändern. Zum 01. Januar verlässt das Vereinigte Königreich endgültig den EU-Binnenmarkt und die Zollunion. Je nach Vereinbarung kann es dann noch zu grundlegenden Änderungen im Warentransport kommen.